Die begriffliche Einordnung des Mezzanine-Kapitals im Rahmen der Mittelstandsfinanzierung sowie seine handels- und steuerrechtlichen Auswirkungen auf den Jahresabschluss
By Martina Richter
- Release Date: 2007-08-18
- Genre: Finance
Description
3,38 Millionen Unternehmen, was einem Anteil von 99,7 % aller Unternehmen in Deutschland entspricht, werden dem Mittelstand zugeordnet. Diese erwirtschaften zurzeit 46,7 % der Bruttowertschöpfung, beschäftigen 70,8 % der Arbeitnehmer und tätigen 51,5 % der Investitionen. Somit kann der Mittelstand als tragende Säule der deutschen Wirtschaft bezeichnet werden. Vielen dieser Unternehmen ist ein Problem gemein: Die Eigenkapitalquote des deutschen Mittelstands ist mit durchschnittlich 10 % zu gering und hinkt im internationalen Vergleich deutlich hinterher. „Über Jahrzehnte hinweg wurde die Kapitalversorgung des deutschen Mittelstands in erster Linie durch enge Beziehungen zur Kredit gebenden Hausbank geprägt.“ Die mittelständischen Unternehmen erkennen jedoch angesichts einer zunehmend restriktiven Kreditvergabepolitik, dass sie über ergänzende Finanzierungswege zur Stärkung ihrer Eigenkapitalstruktur nachdenken müssen. Bei der Suche nach Alternativen zum herkömmlichen Kredit gewinnt das Mezzanine-Kapital für den Mittelstand zunehmend an Bedeutung. Die beiden für den deutschen Mittelstand wesentlichen Formen der Mezzanine-Finanzierung – das Nachrangdarlehen und die stille Beteiligung – werden nachfolgend ausführlich behandelt. Auf eine handelsrechtliche Betrachtung der stillen Beteiligung wird aus Platzgründen verzichtet. Begriffsdefinitionen und Grundlagen von Mezzanine-Kapital Definition Eigenkapital „Eigenkapital eines Unternehmens ist das von seinen Eigentümern als Gesellschafter ohne zeitliche Begrenzung zur Verfügung gestellte Kapital.“ Den Gesellschaftern steht für das eingebrachte Kapital weder eine feste Verzinsung noch eine Rückzahlung des Kapitalbetrags zu, jedoch haben sie Anspruch auf erfolgsabhängige Zahlungen, die sich von der Höhe des Unternehmenserfolgs ableiten lassen. „Das Eigenkapital hat einerseits Haftungsfunktion und andererseits eine Bemessungsfunktion für den Umfang der Verfügungsrechte (wie z.B. zur Geschäftsführung, Information, Kontrolle) der Anteilseigner, die im Einzelnen von der Rechtsform und Satzung abhängig ist.“ Der Eigenkapitalgeber haftet mindestens in Höhe der Einlage, ggf. auch mit seinem Privatvermögen. Das Eigenkapital ist eine Residualgröße, welche sich aus der Differenz der Buchwerte aller Aktiva abzüglich aller Schulden ergibt.